Jump to content
Schiffsmodell.net

Ware beim ersten mal nicht angekommen


Dampferkapitän

Recommended Posts

Dampferkapitän

Ich habe bei einem großen deutschen Versandhaus (hat auch Filialen in größeren Städten) Artikel für mein Hobby bestellt und per Vorkasse bezahlt.

 

Als nach reichlich einer Woche immer noch nichts angekommen ist,

habe ich bei der Kundenbetreuung angerufen.

Diese haben sofort die Ware nochmals versendet und mich gebeten,

per Email der Debitorenabteilung den Nichterhalt der Ware zu melden,

was ich dann auch gleich getan haben.

 

In der zweiten Sendung, die dann ein paar Tage später angekommen ist, lag eine Rechnung dabei.

Ich meldete mich wieder bei der Kundenbetreuung und fragte nach, ob ich diese bezahlen muss?

Diese Leute meinten, dass ich auch für die nichterhaltene Ware erst mal bezahlen muss, bis nachgeforscht wurde wo diese Sendung abgeblieben ist.

 

Da die Ware als "Warensendung" verschickt worden ist kann ich mir nicht vorstellen, ob hier das verbleiben der Sendung wirklich nachverfolgt werden kann.

Ich kann ja nichts dafür, dass die Firma die Artikel nicht als Paket versendet hat.

Für Aufträge unter 300€ wird eine Versandkostenpauschale von € 5,95.

berechnet!

 

Soll ich wirklich erst mal für die nichterhaltene Ware bezahlen?

Was haltet Ihr davon?

Link to comment

Schwierige Frage, aber aus dem Bauch heraus können die das wahrscheinlich verlangen, da der Gefahrenübergang im §447 (1) BGB eindeutig geregelt ist...

 

§ 447

Gefahrübergang beim Versendungskauf

 

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

 

 

Quelle: Juristischer Informationsdienst

 

 

 

 

Abweichend solltest du in dem Fall wohl dringend die AGB des Verkäufers aufmerksam lesen.

Link to comment

Hallo,

 

meine Erfahrungen im allg. sind so, daß es schwerer ist Geld zurück zu bekommen, als welches nicht zu zahlen.

 

Ich zahlte nicht, weil mit der Zahlung bestätigst du ja das Geschäft.

 

Es sollte doch in der Zeit bis zum erhalt eines Mahnbescheides die Sache geklärt sein.

 

Ein gewerblicher Versender trägt immer das Risiko des versandes. Er kann das nicht auf dich übertragen.

Link to comment

Okay, Der §474 BGB setzt bei einem gewerblichen Versender (hier gilt das als Verbrauchsgüterkauf) den §447 ausdrücklich außer Kraft.

Damit liegt der Gefahrenübergang tatsächlich wieder in der Übergabe.

 

(Warum können die das nicht in einen § reinschreiben? Dann müsste man nicht das halbe Buch lesen)

Link to comment

Diese Leute meinten, dass ich auch für die nichterhaltene Ware erst mal bezahlen muss, bis nachgeforscht wurde wo diese Sendung abgeblieben ist.

 

 

Das verstehe ich jetzt nicht.

 

Du hast doch für die nicht erhaltenen Ware vorab bezahlt.

 

Dann hast du nicht wissend die Ware noch einmal bestellt und eine Rechnung bekommen.

 

Gesetzl. gesehen, sind das jetzt 2 Paar Schuhe.

Normalerweise müsstest du jetzt auf deren Kosten das Paket zurück senden und auf

Lieferung der ersten Ware pochen. Oder dein Geld zurück.

 

Was aber an der Sache nichts ändert.

 

Und die auch wissen sollten.

Würden die dich als Betrüger sehen,(hättest das Paket erhalten) dann hätten die sicherlich nicht die Ware auf Rechnung verschickt.

 

Hast jetzt nur das Pech nicht bezahlte Ware zu besitzen und das Recht für die nicht erhaltene Ware dein Geld zurück zu bekommen.

 

Das die jetzt prüfen wo das Paket geblieben ist, kann ich verstehen. Ist aber nicht dein Problem.

Link to comment
Guest Teslamaus

Guten morgen Jan,

 

Wenn ich das richtig verstehe musst du die Ware nur einmal bezahlen. Da du die Ware ja nur einmal erhalten hast und der Gefahrenübergang bei dir ist, also wenn die die Ware in den Händen hälst. Aber davor ist der Händler verantwortlich.

 

Sollte das Packet doch noch eintreffen, musste das dann Zurückschicken oder Trotzdem bezahlen.

 

So ist es zumindest meine Auffassung

Link to comment
Schifferlfahrer
Ich zahlte nicht, weil mit der Zahlung bestätigst du ja das Geschäft.
Das stimmt so nicht! Das Geschäft wird schon bestätigt, sobald du in den Vertrag eingestimmt hast, also z.B. am Telefon gesagt hast, dass du ein bestimmtes Teil bestellen willst. Dann bist du automatisch verpflichtet zu zahlen, egal ob der Verkäufer dir das Zeug schickt oder nicht. Genauso wie er dir das Teil schicken muss, ob du nun zahlst oder nicht. Der Vertragsabschluss, die Übereignung von Eigentum und Besitz am Geld sowie an der Ware sind jeweils verschiedene Dinge, die miteinander nichts zu tun haben.

Das kann natürlich Teilweise anders in den AGBs der Verkäufer geregelt sein (Beispielsweise Eigentumsvorbehalt oder ähnliches), aber grundsätzlich haben die drei Dinge nichts miteinander zu tun.

Edit: Bei Vernabsatzgeschäften gilt zusätzlich natürlich auch die gesetzliche Rücktrittsfrist etc. pp.

 

Was ich tun würde: Erst mal nicht zahlen und die erste Mahnung abwarten. Das ist zwar nicht die feine Art, aber bevor sie dir irgendetwas tun können, müssen sie eine Mahnung schicken. Das heißt du hast schon mal mehrere Wochen Zeit, um die ganze Sache zu klären. Kann ja gut sein, dass das verschollene Paket bis dahin wieder auftaucht.

Link to comment

Nein. Bei einer Pauschale von 5,95€ ist von versichertem Versand auszugehen. Wenn der blaue Claus lieber als Warensendung verschickt um sich ein paar extra Teuronen rein zu pfeifen, ist das dann sein Problem. Du muss bei der teuren Pauschale selbstverständlich von einem Paket ausgehen.

Falls Claus das nicht einsehen möchte, würde ich mich nicht weiter darum kümmern, sondern den Fall dem Verbraucherschutz übergeben. Das macht weniger Mühe als ständig dumme Briefe zu schreiben. Die lieben Claus da ohnehin schon.

Link to comment
Das stimmt so nicht! Das Geschäft wird schon bestätigt, sobald du in den Vertrag eingestimmt hast, also z.B. am Telefon gesagt hast, dass du ein bestimmtes Teil bestellen willst.

 

Hat er ja nicht.

 

 

 

Als nach reichlich einer Woche immer noch nichts angekommen ist,

habe ich bei der Kundenbetreuung angerufen.

Diese haben sofort die Ware nochmals versendet und mich gebeten,

per Email der Debitorenabteilung den Nichterhalt der Ware zu melden,

was ich dann auch gleich getan haben.

 

 

Das liest sich eher als Reklamation und nicht Neubestellung.

 

Ich hätte auch nicht wegen der Rechnung angerufen, sondern diese zu meiner Entlastung zurück geschickt. Hebt zwar nicht das Zahlungsziel auf, aber ist gerichtl. rechtens.

 

Kommt aber auf den Betrag drauf an. Wegen 20 € mache ich so einen Spokes nicht.

Aber ich lasse auch nicht das Henneschen mit mir machen.

Edited by Low Coast
Link to comment
Guest User # 7293

Der Versender, soweit er gewerblich ist, versendet IMMER auf seine Gefahr. $474 ist somit richtig, der gilt für Sendung B to C (Bussinees to Customer). $ 477 setzt ein wenn es sich um ein C to C Geschäft handelt. Verbraucher zu Verbraucher. Also brauchst Du die zweite Lieferung nicht zu bezahlen. Das mit dem Nachforschen ist Firmenblabla... damit Du die Rechnung bezahlst. Rein rechtlich gesehen hast Du die Ware ja nur einmal bekommen und ja schon bezahlt (Vorkasse). ALSO NICHT ZAHLEN! Und wenn eine Mahnung kommt, wegschmeissen. Und wenn Du einen Brief von einem Anwalt bekommst, wegschmeissen. Erst ein Mahnbescheid wird beantwortet!!! Und dem wird widersprochen und dann kommt nichts mehr. Keine Firma geht für solche Kleinigkeiten vor Gericht. Wird ausgebucht und damit hat es sich.

 

Ich weiß wovon ich rede, bin selbst gewerblicher Versender!!

 

Diddy

Link to comment
WOW :that:

Sehr gut, jetzt bin ich wirklich beruhigt!

 

Würde ich so nicht stehen lassen.

 

Große Firmen treten solche Forderungen an ein Inkassobüro ab. Da kommt kein Mahnbescheid sondern "Terror"!

 

25 € Warenwert und 99,96 € Inkassogebühren und 39,90 € für den Anwalt.

Meistens ist die Inkassofirma mit dem Versender um Ecken verbunden....

 

Der aber rechtl. nichts bedeutet. Aber nervt.:cluebat:

 

Zum Thema.

Wichtig ist immer bei solchen Angelegenheiten, dass man das schriftl. reklamiert. Ne tolle Sache sind diese "Einschreibe E - Mails".

Dann hat man was in der Hand.

Link to comment

Klar haben Miniship und die anderen Recht. Versand ist immer das Risiko des Verkäufers bei gewerblichem Verkauf an einen Endverbraucher. Und das gilt selbst dann, wenn der Kunde um Geld zu sparen um unversicherten Versand gebeten hat.

 

Das mit den Inkassogebühren ist Quark. Unberechtigte Forderungen werden durch Inkasso nicht rechtmäßig. Teil denen mit sie sollen sich an die Telefonseelsorge wenden, wenn Du sicher bist, dass die Ware nicht bei Dir oder einem Berechtigten gelandet ist.

 

Wenn Du klar und deutlich der Firma den Tatbestand per Einschreiben dargelegt hast brauchst Du Dich nicht mehr mit dem Inkassounternehmen absappeln. Es reicht denen eine Kopie des Schreibens an die Firma zur Verfügung zu stellen. Du mußt nur einem evtl. Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid widersprechen.

 

Beste Grüße Hanjo

Link to comment

 

Das mit den Inkassogebühren ist Quark. Unberechtigte Forderungen werden durch Inkasso nicht rechtmäßig.

 

Du solltest mal richtig lesen. Ich habe erwähnt das es nervt und nicht das es rechtens ist.

Link to comment
  • 2 weeks later...

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.
Note: Your post will require moderator approval before it will be visible.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...

Important Information

We have placed cookies on your device to help make this website better. You can adjust your cookie settings, otherwise we'll assume you're okay to continue.