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Lichterführung Hafenschlepper


Guest hugo

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Ich bin derzeit beim Bau des Hafenschleppers Smit Nederland.

 

Beim wälzen der Pläne ist mir allerdings etwas aufgefallen.

 

Wenn ich die Lichterführung richtig verstanden habe muß ein Schlepper im Schleppverband unter 200m Länge zwei Toplichter neben den Seitenlichtern und der Schlepplaterne führen.

 

Wenn der Schlepper manövrierbehindert ist muß unterhalb der Toplichter rot-weiß-rot gesetzt sein.

 

Es müßten sich also 5 Laternen am Mast befinden (über 200m sogar 6).

 

Siehe auch hier unter Schlepper

 

Die Smit Nederland und auch das Schwesterschiff Smit Denemarken haben laut Plan aber nur 3 Lichtergruppen (Bug und Achtern wahrscheinlich für 360-Grad-Sichtbarkeit) am Mast.

 

Ist auf diesem Foto auch gut zu erkennen.

 

SMIT.DENEMARKEN.7.jpg

 

Quelle tugspotters.com

 

Gibt es bei Hafenschleppern im Hafenbetrieb Sonderreglungen bei der Lichterführung oder habe ich irgendetwas falsch verstanden ?

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Guest Klabautermann
haben laut Plan aber nur 3 Lichtergruppen

 

Verstehe ich jetzt nicht, wieso nur 3 Lichtergruppen

 

Gibt es bei Hafenschleppern im Hafenbetrieb Sonderreglungen

 

Nö.

 

Wenn ich die Lichterführung richtig verstanden habe muß ein Schlepper im Schleppverband unter 200m Länge zwei Toplichter neben den Seitenlichtern und der Schlepplaterne führen.

 

Seitenlichter immer.

 

Ohne Schleppzug 1 Topplicht und 1 Hecklaterne

 

Mit Schleppzug eine gelbe und eine weiße Hecklaterne untereinander.

 

Schleppzug unter 183 m Länge 2 Topplichter

 

Schleppzug über 183 m Länge 3 Topplichter

 

manövrierbehindert ist muß unterhalb der Toplichter rot-weiß-rot gesetzt sein.

 

Die rot-weiß-roten Wegerechtleuchten haben in verschiedenen Kombinationen verschiedene Bedeutungen: Lotse an Bord, Manövierbehindert, Grundsitzer usw. siehe Lichterführung

 

Allerdings ist ein Schleppverband an sich nicht manövrierbehindert, wäre ja schlimm, deshalb führt das Bild auf deinem Link beim ersten Hinsehen etwas in die Irre.

 

Es müßten sich also 5 Laternen am Mast befinden (über 200m sogar 6).

 

No Sir, eigentlich 7. Die Ankerlaterne hast du vergessen.

 

Bei modernen Schiffe sind es sogar 14 am Mast. Jede Laterne ich doppelt ausgelegt, einmal für 24 und einmal vor 220 V.

 

Wenn es denn ein Schlepper mit VS-Antrieb wäre dann ist alles noch mal doppelt, weil er vorwärts wie rückwärst gerade ausfahren könnte.

 

Wie z.B. bei der Fairplay 26 gut zu erkennen ist

 

Bug und Achtern wahrscheinlich für 360-Grad-Sichtbarkeit am Mast.

 

Hecklaternen befinden sich nicht am Mast, sie müssen tiefer liegen und mit etwas Abstand, sonst würde es zu Verwirrungen führen.

 

Ankerlaterne ist eine Rundum-Laterne mit 360°

 

Hecklaternen haben 135°, Topplaternen 112,5° und Hecklaternen 135°

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Ist vielleicht etwas komisch erklärt.

 

3-Lichtergruppen: Laut Plan und auch auf dem Bild befinden sich jeweils eine Laterne vorn am Mast und eine hinten. D.h. 2 oben, 2 in der Mitte und 2 unten.

 

Die Hecklaterne ist auf der Reeling des unteren Steuerhauses angebracht.

 

Die Schlepplaterne befindet sich zwischen den Schornsteinen.

 

Allerdings habe ich gerade gesehen das noch eine Laterne auf der vorderen Reeling des oberen Steuerhauses angebracht ist.

 

Also kann ich es drehen und wenden wie ich will irgendwie fehlen da welche.

 

Ich kann leider mangels Webspace keinen Planausschnitt einstellen. Das würde die Sache wahrscheinlich sehr vereinfachen.

 

Ich hatte eigentlich vor den Schlepper mit einer Vorbildgetreuen Lichterführung auszustatten. Allerdings müßte man dann wissen welche Laterne welche Farbe haben muß.

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Guest Klabautermann
Ich kann leider mangels Webspace keinen Planausschnitt einstellen. Das würde die Sache wahrscheinlich sehr vereinfachen.

 

Schick mir mal den Ausschnitt per Email.

 

Geposted nach 1 Stunde 11 Minuten 28 Sekunden:

 

blaue Kreise = Wegerechtleuchten (rot-weiß-rot - 360° Rundumlaternen)

 

rote Kreise=Schlepperlicht achtern (gelb-weiß oder war es weiß-gelb, weiß nicht genau,auf jeden Falll eins von beiden)

 

smit_01.jpg

 

__________________________________________________

 

blaue Kreise = Wegerecht

 

rote Kreise = Topplaternen (weiß)

 

grüner Kreis = sehr ungewöhlich könnte das Ankerlicht sein, würde ich aber auf die Maststpitze setzen, egal was der Plan dazu sagt, ist auf jeden Fall nicht auf dem Foto zu erkennen.

 

smit_02.jpg

 

__________________________________________________

 

blaue Kreise = Topplaternen

 

roter Kreis = Ankerlatern (weiß 360°) - ab auf die Mastspitze ;-)

 

smit_03.jpg

 

Diese imaginäre Laterne da vorn auf der Reling kann eigentlich kein Topplicht sein, da die Abstände der 3 Topp-Schlepperlichter einen gleichen Abstand haben müssen.

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Na damit ist mir doch schon weitergeholfen.

 

Das Ankerlicht kenne ich eigentlich auch nur auf der Mastspitze.

 

Die Lampe auf der vorderen Reeling auf dem Steuerhaus kam mir auch schon etwas spanisch vor.

 

Sie ist aber auch auf der Smit Denemarken vorhanden.

 

http://www.tugspotters.com/tugs/fotos/s/smit.denemarken@p.sinke.jpg

 

Quelle tugspotters.com

 

Werde sie wohl trotzdem montieren und zusätzlich das Ankerlicht auf die Mastspitze setzen.

 

Danke für die schnelle Antwort ! :yessir:

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Hallo Hugo

 

Ich muß hier erstmal ein bischen aufräumen.

 

@Skipper

 

Bild 1 :

 

Die Bezeichnung der blauen und roten Kreise ist leider nicht korrekt.

 

Die blauen sind keine Wegerechtsleuchten, sondern Toplichter.

 

Und bei den roten ist die Formulierung so nicht ganz richtig.

 

Bild 2 :

 

Blaue Kreise : s.o.

 

Rote Kreise : korrekt

 

Grüner Kreis : falsch

 

Bild 3 :

 

Blaue Kreise : korrekt

 

Roter Kreis : falsch

 

Zur Erklärung:

 

Die drei Toplichter an der vorder Seite des Mastes hat der Skipper ja schon erklärt. Die Lichter die vom Skipper als Wegerechtsleuchten deklariert wurden, sind ebenfalls Toplichter Â? halt nur rückwärtig montiert. Rein von der Logik können das keine Wegerechtsleuchten sein. Wegerechtsbeleuchtung ist immer als Rundumlicht ausgeführt. Eine Montage der Lampengehäuse am Mast,querab der Schiffslängsachse ist also logisch. Wenn sie nur rückseitig am Mast montiert sind, kann man sie von vorn nicht sehen.

 

Das Licht auf der Reling des Brückendecks, ist das achterliche Licht der Positionsbeleuchtung.

 

Das Licht welches auf dem Plan (Bild 1) darüber eingezeichnet ist, ist in der Tat das Schlepplicht. Es ist hier aber nicht gelb, sondern weiß.

 

Anm. : Auf den FotoÂ?s und Plänen die ich vorliegen habe, ist das Licht auf Grund des schon etwas vortgeschrittenen Alters des Schleppers noch weiß. Es ist durchaus anzunehmen, das die Farbe mittlerweile nach gelb gewechselt wurde.

 

Warum war sie weiß.

 

Nach der alten SeeStrO galt :

 

Das schleppende Fahrzeug muss entweder das vorgeschriebene Hecklicht oder stattdessen als Steuerlicht für den Anhang ein kleines weißes Licht hinter dem Schornstein oder dem hinteren achteren Mast führen; das Steuerlicht darf nicht vorlicher als querab sichtbar sein.

 

Das Licht auf der Reling des Brückendecks ist ebenfalls ein Toplicht.

 

Warum :

 

(Auszug aus der KVR)

 

Eines der zwei oder drei für ein Maschinenfahrzeug beim Schleppen oder Schieben eines anderen Fahrzeugs vorgeschiebenen Toplichter muss an der selben Stelle wie das vordere oder das hintere Toplicht angebracht sein; jedoch muss wenn sie am hinteren Mast geführt werden, das niedrigste hintere Toplicht mindestens 4,5 Meter höher als das vordere Toplicht angebracht sein.

 

Das soll also nur heißen, das das vordere Toplicht auf deiner Reling ein Stück weiter nach unten mußte. Also nimmt man ein Lampengehäuse und montiert das auf der Reling.

 

Zum Thema Manövrierbehindert.

 

Bei einer Assistenz ist das Schiff manövrierbehindert und zeigt bei Nacht rot, weiß, rot. Niederländische Schlepper sind zudem alle noch mit einem Tagessignal ausgerüstet. Du kannst das Teil auf deinem zuletzt eingestellten Foto erkennen. Es liegt quer auf dem Brückendach. Dieses Zeichen wird bei Tage während einer Assistenz gezeigt.

 

Guckst Du :

 

smit_ierland.jpg

 

Das mit der Manövrierbehinderung ist weiter oben etwas falsch erklärt.

 

Die Schlepper ansich sind in ihren Eigenschaften nicht behindert. Man bezieht das in dem Moment der Assistenz nicht auf das einzelne Fahrzeug, sondern auf den gesamten Verband. Der gilt in dem Moment als ein Fahrzeug und ist mit vier Schleppern dran definitiv manövrierbehindert.

 

Wenn es denn ein Schlepper mit VS-Antrieb wäre dann ist alles noch mal doppelt, weil er vorwärts wie rückwärst gerade ausfahren könnte.

 

Was der Skipper sagen will ist, das bei Tractor-Tugs/Schleppern (auch Wasser-Trecker) und ASD Schleppern alles doppelt ausgelegt ist. Das hat ansich nichts mit dem reinen Antrieb zu tun.

 

Damit ich jetzt nicht als letzter Klugscheißer vor dem Herrn gelte:

 

Die Smit Ierland führt an der Brückendachreling zwei zusätzliche Lichter. Eines ist weiß und das daneben ist rot. Desweiteren befindet sich bei jedem Schlepper der ganzen Serie ein kleineres weißes Licht, als Rundumlicht ausgeführt auf dem Brückendach. Und als Krönung haben ebenfalls alle Schlepper der Serie am letzten Trossenabweiser ein achterliches weißes Licht montiert.

 

Ich hab allerdings keinen blassen Schimmer wofür die wohl sind. :keineIdee:

 

Jörg

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Und als Krönung haben ebenfalls alle Schlepper der Serie am letzten Trossenabweiser ein achterliches weißes Licht montiert.

 

Ich hab allerdings keinen blassen Schimmer wofür die wohl sind.

 

Die Laterne war mir vorher noch garnicht aufgefallen. Die Pläne sind von der Darstellung her sehr unübersichtlich.

 

Wenn ich das Ganze richtig deute dann könnte die Laterne auf dem Trossenabweiser ja auch das Hecklicht sein.

 

Das Heck des Schleppers liegt ja sehr tief im Wasser. Auch wenn die Laterne nur knapp über das Schanzkleid leuchtet müßte sie eigentlich gut zu sehen sein.

 

Als Beleuchtung für den hinteren Teil des Achterdecks ist die wohl kaum gedacht. Dafür sind am Steuerhaus ja Arbeitsscheinwerfer angebracht.

 

Gibt es auch Lösungen bei denen Laternen mehrfarbig geschaltet werden können ?

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Guest Klabautermann
Ich muß hier erstmal ein bischen aufräumen.

 

Ich wüßte nicht, dass ich Unordnung hinterlassen hätte :evil:

 

Bild 1 ... Die blauen sind keine Wegerechtsleuchten, sondern Toplichter.

 

Ich ging bei meinen Erläuterungen nicht vom Plan aus, ich bin der Meinung, nur weil die Laternen hinter dem Mast nicht als Rundumlaternen gezeichnet sind, dass es so richtig ist.

 

Wenn man das Bild von Hugo etwas vergrößert:

 

http://www.tugspotters.com/tugs/fotos/s/smit.denemarken@p.sinke.jpg

 

... ist zu erkennen, dass die obere Laterne hinter dem Mast eine rote Farbe hat und durchaus eine Rundumlaterne ist. Besser zu erkennen ist es bei der der mittleren Laterne hinter dem Mast.

 

Bei dieser erkennt man sehr gut das Glas, das wäre nicht möglich, wenn es sich um eine Topplaterne handelt. Bei einem Leuchtwinkel von 112,5° würde man quasi nur noch ein "Rechteck" erkennen.

 

Man vergleiche die Ausführung des obersten vorderen Topplichts, das sieht definitiv anders aus.

 

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Laternen hinter dem Mast Topplichter sind, wenn ja, wo sind dann die Wegerechtleuchten.

 

Wenn es sich nicht um Wegerechtleuchten sondern Topplichter handelt, und die vorderen Topplichter bei Vorwärstfahrt und die Hinteren bei Rückwärstfahrt geschalten würden, dann müßten auch die die seitlichen Positonslampen ebenfalls in doppelter Ausführung vorhanden sein. Also Stb. wird Bb. und Bb. wird Stb. je nach Fahrtrichtung.

 

Diese doppelten Postionsleuchten fehlen.

 

Zu der Laterne auf der Reling des Brückdecks , schrieb ich ja "imaginär", da ich mir nicht vorstellen kann, was sie da zu tun hat.

 

Geposted nach 49 Minuten 4 Sekunden:

 

Ich habe noch mal zwei Bilder bei Tugspotters gefunden.

 

Hier ist gut die Doppelbelegung zu erkennen, sowohl der Topplichter und auch bei den Positionslaternen. Sie zeigen einmal nach vorn und einmal nach hinten und die Wegerechtleuchten sind separat.

 

smit.mississippi.1.jpg

 

 

Bei der Smit Nederland und vergleichbaren sind die Laternen hinter dem Mast definitiv die Wegerechtleuchten und keine Topplateren.

 

Was der Skipper sagen will ist, das bei Tractor-Tugs/Schleppern (auch Wasser-Trecker) und ASD Schleppern alles doppelt ausgelegt ist. Das hat ansich nichts mit dem reinen Antrieb zu tun.

 

Nein will ich eigentlich nicht, denn mir ist nicht bekannt wie das bei ASD-Schleppern aussieht, ich weiß noch nicht mal was ASD bedeutet.

 

Ich bezog mich nur erst einmal auf die VSP-Schlepper (Voith-Schneider-Antrieb) und da hat die umschaltbare Beleuchtung schon etwas mit dem Antrieb zu tun.

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Gefunden im WWW:

 

 

 

Aufgabe der Lichterführung ist es, Fahrzeuge bei Nacht zu erkennen

 

und Auskunft über ihre Art und den derzeitigen

 

Betriebbszustand zu geben. Dazu werden Rundumlichter und

 

Sektorenlichter eingesetzt. Die Rundumlichter sind (der

 

Name hat's ja schon verraten) rundum zu sehen. Da irgendwo natürlich

 

ein Mast im Weg steht, kommt es zwangsläufig zu

 

einer Abschattung. Diese darf nicht größer als 6° sein.

 

Sektorenlichter sind nicht von allen Seiten zu sehen - ihre waagerechte

 

Lichtverteilung ist eingeschränkt. Die Einteilung der Sektoren ist

 

nebenstehendem Bild zu entnehmen. Die Abgrenzung der Sektoren ist

 

technisch natürlich nicht ganz scharf zu machen. Somit gilt für Topp-,

 

Seiten- und Hecklichter dass sie innerhalb weiterer 5° zu jeder Seite in

 

ihrer Intensität bis auf 'Null' abnehmen. Eine Ausnahme bilden die

 

Seitenlichter. Diese müssen in Richtung 'voraus' innerhalb von 3° bis auf

 

'Null' abfallen. Durch den kleinen Überscheinwinkel sind von vorn je nach

 

Fahrtrichtung zeitweise beide Seitenlichter zu sehen. Für die senkrechte

 

Lichtverteilung gilt, dass bis 25° über und unter der Horizontalebene

 

mindestens 50% der vorgeschriebenen Lichtstärke vorhanden sein

 

muss. Somit ist sicher gestellt, dass bei Krängung des Fahrzeugs noch

 

hinreichend Licht abgestrahlt wird.

 

Kommen wir nun zur vorgeschriebenen Lichstärke. Hier wird

 

üblicherweise die Tragweite angegeben. Dieser Wert gibt an,

 

wie weit ein Licht bei definierten Bedingungen zu sehen sein muss. Die

 

Angabe erfolgt in Seemeilen (sm, 1sm=1852m). Die

 

Mindesttragweite für Fahrzeuge ab 50m Länge beträgt für das Topplicht

 

6sm - für alle anderen Lichter genügen 3sm. Für

 

kürzere Fahrzeuge sind die erforderlichen Tragweiten etwas geringer.

 

 

 

 

 

 

 

Da die Lichter am hinteren Mastteil an "Auslegern" befestigt sind könnte es ja durchaus sein das die Abschattung 6° beträgt.

 

 

 

Dann sind die hinteren Lichter tatsächlich die Toplichter.

 

 

 

Allerdings sind dann die falschen Laternen im Plan eingezeichnet da es sich nicht um Rundumlichter handelt.

 

 

 

 

 

 

 

@Modellskipper

 

 

 

Bei der Smit Missisippi (schweres Wort) denke ich da genauso wie du. Die Wegerechtleuchten sind dort auf der Rückseite des Mastes.

 

 

 

Allerdings sind direkt am Mast 3 Laternen mehr angebracht als auf der Nederland und der Denemarken.

 

 

 

 

 

 

 

Ich habe hier noch haufenweise Lampen rumliegen. Ich glaube ich mache mir mal die Arbeit, baue ein Beleuchtungsmodell und stelle mal die

 

 

 

verschiedenen Beleuchtungszustände nach.

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Guest Klabautermann
Dann sind die hinteren Lichter tatsächlich die Toplichter.

 

Ich glaube nicht daran. Wenn du mir zeigst wo die Wegerechtleuchten sind, dann kommen wir ins Geschäft :wink:

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@Ümminger Kapitän

 

Sorry hatte ich übersehen ! :oops:

 

@Modellskipper

 

Ich habe noch eine andere Quelle gefunden.

 

Ich bin davon ausgegangen das die 3 Topplichter oberhalb der rot-weiß-rot-Kombination geführt werden müssen.

 

Schaut man jedoch hier unter Schlepp- und Schubverbände in Fahrt können sich die Lichter auch in gleicher Höhe befinden. Unter diesem Gesichtspunkt hast du also auf jeden Fall Recht.

 

Wenn ich diese Kombination im Plan umsetze müßte die Lampe auf dem hinteren Trossenabweiser das Hecklicht sein.

 

Die beiden Lampen auf der Reeling des Steuerhauses könnten dann auch die Ankerlichter sein.

 

Zitat:

 

Fahrzeuge vor Anker werden nachts mit einem weissen Rundumlicht im vorderen Teil

 

und mit einem weissen Rundumlicht im hinteren Teil (niedrieger als vorn)

 

gekennzeichnet. Bei Fahrzeugen unter 50m Länge genügt ein Rundumlicht.

 

Zusätzlich darf die Decksbeleuchtung eingeschaltet werden. Bei Fahrzeugen, die

 

länger als 100m sind ist dies Pflicht.

 

Der Schlepper allein ist keine 50m lang aber ich weiß nicht wie es aussieht wenn ein kompletter Schleppzug vor Anker liegt (wird zwar im Normalfall kaum vorkommen aber wer weiß).

 

So macht die Kombination für mich dann auch Sinn.

 

Wenn ich jetzt wieder falsch liegen sollte korrigiert mich bitte bevor die Lampen falsch am Mast hängen.

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Guest Klabautermann

 

Ja, dat Dingen ist recht nett anzuschauen, aber auch wieder nicht ganz vollständig. Aber der Hinweis zur KVR ist nicht schlecht. Kannst du ja noch einmal hier

 

nachlesen. In dem Abschnitt ist die Lichterführung erklärt.

 

Was ich immer noch suche, ist eine eindeutige Definition von "manövrierbehindert". Ich bin noch der Meinung, das eine Schleppzug nicht unmittelbar manövriebehindert ist, dem entsprechend auch keine Wegerechtlichter setzen muss.

 

Ein Schleppzug ist ja durch die spezielle Schlepperbeleuchtung schon ausgewiesen.

 

Darum halte ich die Angaben unter dem von dir angegebenen Link nicht unbedingt für richtig.

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Die Frage gibt es anscheinend auch beim Sportbootführerschein See.

 

Zu finden auch hier im Fragenkatalog Frage 32.

 

Ein Schleppverband muß nicht unbedingt manövrierbehindert sein. Da gebe ich dir vollkommen Recht.

 

Einige Definitionen für manövrierbehindert über die ich gestolpert bin:

 

Gefunden WSA Wilhelmshaven

 

Verkehre außergewöhnlicher Schub- und Schleppverbände sowie das Schleppen außergewöhnlicher Schwimmkörper. Als "außergewöhnlich" werden in der Regel solche Schleppanhänge angesehen, welche die Schifffahrt außergewöhnlich behindern können oder besonderer Rücksichtnahme durch die Schifffahrt bedürfen und damit als "manövrierbehindert" gelten.

 

Gefunden Nautisches Lexikon

 

Manövrierbehindertes Fahrzeug: Fahrzeug, das durch die Art des Einsatzes nicht so manövrieren kann, wie es die Regeln vorschreiben, z. B. Tonnenleger, Kabelleger, Rohrleitungsleger, Bagger, Forschungsschiffe, Vermessungsschiffe, allgemein mit Unterwasserarbeiten beschäftigte Fahrzeuge, mit Versorgungsmanövern beschäftigte Fahrzeuge, mit der Übergabe von Personen, Ausrüstung oder Ladung beschäftigte Fahrzeuge, Flugzeugträger mit startenden oder landenden Flugzeugen, Minenräumer, erheblich behinderte Schleppfahrzeuge.

 

Analogie: Im Straßenverkehr würde man ein gelbes Rundum-Blinklicht zeigen, wie z. B. Sattelschlepper, Kräne, Straßenreinigungsfahrzeuge.

 

Tiefgangbehindertes Fahrzeug: Maschinenfahrzeug, das durch seinen Tiefgang im Verhältnis zur vorhandenen Tiefe und Breite des Gewässers erheblich behindert ist, von seinem zu verfolgenden Kurs abzuweichen.

 

Anmerkung: Sobald ein nach KVR tiefgangbehindertes Fahrzeug ins deutsche Küstenmeer einläuft, verliert es seine Eigenschaft als "tiefgangbehindert" und gilt statt dessen als "Wegerechtschiff" (§ 2 Abs. 13 SeeSchStrO), das automatisch als manövrierbehindert einzustufen ist. Im deutschen Küstenmeer begegnet man also nie einem tiefgangbehinderten Schiff ...

 

Das ein tiefgangbehindertes Schiff im deutschen Küstenmeer als manövrierbehindert eingestuft wird wußte ich auch noch nicht.

 

Demnach muß also ein tiefgangbehinderter Schleppzug der ins deutsche Küstenmeer einläuft automatisch Manövrierbehindert setzen.

 

Das müßte dann ja speziell für den Schlepper gelten, denn das geschleppte Schiff setzt ja eigentlich nur die Hecklaterne und die beiden Seitenlichter.

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Hallo zusammen

 

Hat ein bischen länger gedauert, aber ...............

 

@Skipper

 

Mit den Toplaternen haben wir uns etwas misverstanden. Ich hatte das anders gemeint. Und zwar nicht, das die nach achtern gewandten Lichter die um 180° gedrehte Positionsbeleuchtung ist, sondern das der Zustand des Schleppens nach achtern angezeigt werden kann. Ließ noch mal den KVR Auszug. Wenn die Lichter nach achtern gewandt sind und das mit einem zweiten Mast gleichzusetzen wäre, dann ergäbe die Lampe auf der Reling auf dem Brückendach einen Sinn. Denn sie wäre die geforderte tiefer sitzende Lampe. Auf dem Planauszug ist ja ein Versatz zwischen den beiden Lampenkörpern zu erkennen. Wie groß der im Original ist ist natürlich fraglich. Bei diesem Fall würde die ebenfalls verdrehte Positionsbeleuchntung entfallen.

 

Als weitere Möglichkeit ist mir später eingefallen, das man bei Â?HugoÂ?sÂ? Schlepperserie den Mast umklappen kann. Wenn der Mast also im umgeklappten Zutsand ist, bräuchte man eine Toplaterne. Da käme dann die Lampe auf der Brückendachreling ins Spiel.

 

Ich hatte das von Hugo eingefügte Bild erst nicht vergrößert. Auf deinen Hinweis hin habe ich es getan. Ich gebe Dir absolut recht. Sie schimmert rötlich.

 

Auf der mitteleren Plattform sind drei Lampenkörper zu sehen. Der mittlere davon sieht eindeutig wie ein Rundumlicht aus. Der vordere wirkt bei dem Lichteinfall allerdings auch ein bischen so, als wäre es ein Rundumgehäuse. Was es ja aber nicht sein kann. Wie gesagt, die oberste schimmert rot, aber bei den anderen kann man das nicht wirklich erkennen. Auf allen FotoÂ?s die ich hier habe, sind die hinteren Lampenkörper schwarz. Da ist definitiv keine Farbe zu erkennen.*

 

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Laternen hinter dem Mast Topplichter sind, wenn ja, wo sind dann die Wegerechtleuchten.

 

Ich kenne mehrere Schlepper, die keine Wegerechtsleuchten haben. So ungewöhnlich ist das wirklich nicht.

 

wyeforce_002.jpg

 

smit_polen.jpg

 

Wie Du siehst, gibt es hier keine Wegerechtsleuchten. Die Smit Polen hat wie man sieht keine, die Smit Japan hingegen hat diese Beleuchtung. Die Schlepper sind aus der selben Serie.

 

Wenn ich das Ganze richtig deute dann könnte die Laterne auf dem Trossenabweiser ja auch das Hecklicht sein.

 

Das das Licht am Trossenabweiser das Hecklicht ist, kann ich mir nicht vorstellen.

 

Auszug KVR :

 

Auf einem Fahrzeug von 20 und mehr Meter Länge muss der Abstand zwischen diesen Lichtern mindestens 2 Meter betragen, der Abstand des untersten, ..., mindestens 4 Meter vom Schiffskörper.

 

Zitat:

 

Was der Skipper sagen will ist, das bei Tractor-Tugs/Schleppern (auch Wasser-Trecker) und ASD Schleppern alles doppelt ausgelegt ist. Das hat ansich nichts mit dem reinen Antrieb zu tun.

 

Nein will ich eigentlich nicht, denn mir ist nicht bekannt wie das bei ASD-Schleppern aussieht, ich weiß noch nicht mal was ASD bedeutet.

 

Ich bezog mich nur erst einmal auf die VSP-Schlepper (Voith-Schneider-Antrieb) und da hat die umschaltbare Beleuchtung schon etwas mit dem Antrieb zu tun.

 

Dann solltest Du dich besser informieren. ;-)

 

ASD heißt Azimuthing Stern Drive

 

Eingedeutscht für Modellbauer : Die Tito Neri, angetrieben von den Graupner Schottelantrieben II.

 

Das ist und heißt in echt ASD.

 

Der Vergleich mit einem VSP angetriebenen Schlepper ist ja ansich erstmal ok. Nur hat die umschaltbare Beleuchtung nichts direkt mit einem VSP Antrieb zu tun. Was ist den sonst mit Â?SchottelÂ?angetriebenen Schleppern ?

 

Können die nicht umschalten ?

 

Das ist alles was ich damit sagen wollte.

 

Was ich immer noch suche, ist eine eindeutige Definition von "manövrierbehindert". Ich bin noch der Meinung, das eine Schleppzug nicht unmittelbar manövriebehindert ist, dem entsprechend auch keine Wegerechtlichter setzen muss.

 

Auszug KVR

 

Der Ausdruck manövrierbehindertes Fahrzeug bezeichnet ein Fahrzeug, das durch die Art seines Einsatzes behindert ist, so zu manövrieren, wie es diese Regeln vorschreiben und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann ...

 

....

 

...ein Fahrzeug während eines Schleppvorgangs, bei dem das schleppende Fahrzeug und sein Anhang erheblich behindert sind, vom Kurs abzuweichen.

 

Um jetzt sicher zu gehen was an dem Kahn jetzt hängt oder nicht, bzw. wie es aussieht, bin ich vorhin zur Smit Denemarken gefahren und hab nachgeschaut. Das ist ja so kein Zustand. Ich beziehe mich bei der folgenden Erklärung auf den zweiten Planausschnitt. (s.o.)

 

Blaue Kreise : Wegerechtsbeleuchtung

 

Rote Kreise : Toplichter

 

Grauer Kreis : Schlepplicht

 

Grüner Kreis : Rundumlicht (vermutlich Ankerlicht)

 

Hecklicht : Auf Reling Brückendeck

 

Es war leider niemad zu erreichen den man hätte fragen können was nun z.B. das Licht am Trossenabweiser bedeutet. Da es aber als einzigstes eingeschaltet war, heißt es wohl : Liege im Hafen. ;-)

 

Auf dem Brückendach waren noch zwei kleinere weiße Rundumlichter installiert. Eins Stb. eines Bb.

 

Unterhalb des Schlepplichts befindet sich eine gelbe Schleuderlampe. Die signalisiert, das die Windentrommel in Bewegung ist.

 

Am Mast befinden sich sonst keine Lichter außer der auf der Vorderseite und der Rückseite.

 

*Das man auf den Bildern die Farbe der Lampengehäuse nicht erkennen kann liegt simpeler Weise daran, das der Mast wirklich vollkommen verust ist.

 

@Hugo

 

Wenn Du die Bilder haben möchtest, kannst Du sie gerne haben.

 

@Skipper

 

Du sagst immer, das der Schlepper ja eigentlich keine Wegerechtsbeleuchtung braucht, da der Zustand ja über die Toplichter ablesbar ist. Warum willst Du dann bei den Schiffen unbedingt Wegerechtsleuchten gezeigt bekommen ? :wink:

 

Jörg

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tzzzz.... Mal eben zur DENEMARKEN gefahren und nachgeschaut...!

 

Einmal Herne Rotterdam und zurück, bitte.

 

Ich sag es ja, der Wahnsinn kennt keine Grenzen. Oder: Geiz ist echt völlig ungeil!!

 

:mrgreen:

 

Hanno

 

By the way (unbekanntes Licht auf dem Trossenabweiser): Im Plan von meinem Kahn ist ebenfalls über der Schleppwinde Schlepplicht und Hecklicht gezeichnet, am Heck des Schiffes auf dem Schanzkleid noch einmal ein (Heck-) Licht.

 

Könnte mir vorstellen, das letzteres das eigenliche Hecklicht WAR und das über der Schleppwinde nur während des Schleppens benutzt wurde. Denn das auf dem Schanzkleid mußte beim schleppen abgenommen werden, da es die Trosse sonst sofort weggesägt hätte.

 

(Der Plan stammt aus der Vor-KVR-Zeit.)

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Als weitere Möglichkeit ist mir später eingefallen, das man bei Â?HugoÂ?sÂ? Schlepperserie den Mast umklappen kann.

 

 

Das erklärt die seltsame Mastmontage auf dem Plan.

 

Wäre ja evtl. eine Sonderfunktion wert. Muß ich mal drüber nachdenken.

 

Das das Licht am Trossenabweiser das Hecklicht ist, kann ich mir nicht vorstellen.

 

Auszug KVR :

 

Auf einem Fahrzeug von 20 und mehr Meter Länge muss der Abstand zwischen diesen Lichtern mindestens 2 Meter betragen, der Abstand des untersten, ..., mindestens 4 Meter vom Schiffskörper.

 

 

Ich habe in den KVR unter Regel 21 Abschnitt c folgende Definition gefunden:

 

»Hecklicht« bedeutet ein weißes Licht, das so nahe wie möglich am Heck angebracht ist und das unbehindert

 

über einen Horizontbogen von 135 Grad scheint, und zwar von recht achteraus 67,5 Grad nach jeder Seite.

 

Viel weiter nach hinten kann man das Licht auf diesem Schleppertyp ja eigentlich nicht setzen. Aber vielleicht gibt es ja auch Situationen

 

in denen dieses Hecklicht nicht ausreichend sichtbar ist. Mir fällt zwar gerade keine ein aber wer weiß?

 

Es war leider niemand zu erreichen den man hätte fragen können was nun z.B. das Licht am Trossenabweiser bedeutet. Da es aber als einzigstes eingeschaltet war, heißt es wohl : Liege im Hafen. ;-)

 

 

Wie ist eigentlich die Beleuchtung am Liegeplatz geregelt. Wenn ein Schiff außerhalb des Hafens vor Anker liegt ist das ja schon klar aber im Hafen? Oder ist dieses "Parklicht" freiwillig ?

 

By the way (unbekanntes Licht auf dem Trossenabweiser): Im Plan von meinem Kahn ist ebenfalls über der Schleppwinde Schlepplicht und Hecklicht gezeichnet, am Heck des Schiffes auf dem Schanzkleid noch einmal ein (Heck-) Licht.

 

Könnte mir vorstellen, das letzteres das eigenliche Hecklicht WAR und das über der Schleppwinde nur während des Schleppens benutzt wurde. Denn das auf dem Schanzkleid mußte beim schleppen abgenommen werden, da es die Trosse sonst sofort weggesägt hätte.

 

(Der Plan stammt aus der Vor-KVR-Zeit.)

 

Wäre in den Fall plausibel. Bei diesem Schleppertyp ist die Laterne gleich so angebracht worden das die Schlepptrosse sie nicht beschädigen kann.

 

Ist hier in der Mitte des hinteren Trossenabweisers auch relativ gut zu erkennen wenn man das Bild vergrößert.

 

Da die KVR meines Wissens von 1972 stammen und der Schlepper 1979 gebaut wurde sollte man davon ausgehen das die Beleuchtung entsprechend ausgelegt wurde.

 

Obwohl: Möglich ist alles ! Heutzutage gibt es ja auch für alle möglichen Vorschriften Übergangsreglungen.

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@Hugo

 

Jörg hat folgendes geschrieben:

 

Das das Licht am Trossenabweiser das Hecklicht ist, kann ich mir nicht vorstellen.

 

Auszug KVR :

 

Auf einem Fahrzeug von 20 und mehr Meter Länge muss der Abstand zwischen diesen Lichtern mindestens 2 Meter betragen, der Abstand des untersten, ..., mindestens 4 Meter vom Schiffskörper.

 

 

 

Ich habe in den KVR unter Regel 21 Abschnitt c folgende Definition gefunden:

 

Zitat:

 

»Hecklicht« bedeutet ein weißes Licht, das so nahe wie möglich am Heck angebracht ist und das unbehindert

 

über einen Horizontbogen von 135 Grad scheint, und zwar von recht achteraus 67,5 Grad nach jeder Seite.

 

Viel weiter nach hinten kann man das Licht auf diesem Schleppertyp ja eigentlich nicht setzen. Aber vielleicht gibt es ja auch Situationen...

 

"Meine" Definition bezieht sich dabei auf die Höhe der angebrachten Lichter,

 

und "Deine" Definition bezieht sich auf die Verteilung, bzw. Anordnung der Lichter in der Längsachse des Schiffs.

 

Bei Berücksichtigung der einzuhaltenden Höhe des jeweiligen Lichts, käme das Licht am Trossenabweiser als Hecklicht eigentlich nicht in Frage.

 

Denn es müßte ja laut der KVR Definition mindestens 4 Meter vom Schiffskörper nach oben entfernt sein.

 

Mir ist beim gestrigen Besuch auch noch aufgefallen, das man das achtere Licht entfernen kann. Das Lampengehäuse steht in einer Art Käfig und ist zum Heck hin rausziehbar. Die Stromversorgung erfolgt über eine etwas tiefer an der senkrechten Strebe des Trossenabweisers angebrachten Steckdose.

 

Wie ist eigentlich die Beleuchtung am Liegeplatz geregelt. Wenn ein Schiff außerhalb des Hafens vor Anker liegt ist das ja schon klar aber im Hafen? Oder ist dieses "Parklicht" freiwillig ?

 

Das (bis jetzt) einzige was ich dazu gefunden habe, war das z.B. ein Schlepper die Decksbeleuchtung eingeschaltet haben muß/soll.

 

Das Licht am Trossenabweiser wird wohl nichts mit dem Hafenbetrieb bzw. dem im Hafen liegen zu tun haben. Wie gesagt, es war sonst nichts eingeschaltet, es war ja auch hell (Sonnenschein), und der Schlepper stand mit dem Heck fast an einer Wand.

 

Das Licht hätte im Leben keiner gesehen. :sonar: :wink:

 

Jörg

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