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Vorfahrt auf See


Arno Hagen

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Moderation von Didi

Die Diskussion zum Wegerecht ist im Fotowettbewerb entstanden, ich finds hier aber besser aufgehoben.

 

Hier das 2te versprochene Foto von der Ems Pull, das nach dem Ausweichmanöver gemacht wurde:

 

EmsPullArnoHagen02.jpg

 

Ach ja, jetz wißt Ihr auch, welches Vorbild als Inspiration für meine Max Dralle diente: Die Ems Pull :wink:

 

Manchmal muß man einfach zur richtigen Zeit am richtigen Ort mit dem richtigen Objektiv und auch Kamera sein :wink:

 

Hier noch die Links, um sich die Bilder in besserer Auflösung aunzugucken und in originaler Auflösung runterzuladen:

 

Bild 1

 

Bild 2

 

Geposted nach 27 Minuten 16 Sekunden:

 

@Didi:

 

...Für User ohne eigenen Webspace gibts ausnahmsweise und nur für diesen Wettbewerb die Möglichkeit vor absenden eines Beitrags bis zu 3 Fotos an didispb@web.de zu senden...

 

Du solltest diesen Eintrag so ändern, dass klar ist, dass nur eins der drei Fotos eingestllt werden kann, da es suggeriert, dass man mehrere Fotos einstellen kann (in diesem Fall 3).

 

Auch wenn die Möglichkeit mehrere Fotos auf dem Server zu parken löblich ist.

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... Das kuriose an der Situation: Trotz wiederholter akkustischer Warnsignale des Schleppers, haben die Segelboote den Kurs nicht geändert, und der Schlepperkapitän hat es vorgezogen den Kurs seines Schleppverbandes zu ändern. Der klügere gibt halt nach. Soviel zu "Freizeitkapitänen". ...

 

Die Freizeitkapitäne dürften unter Segeln ja auch Vorfahrt gehabt haben. Und die akustischen Signale konnten auch schlicht die Ankündigung eines Kurswechsels sein.

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Ah! Ich was lernen kann!

 

Ich bin ja auch nur Fereizeitkapitän und dachte immer , Schleppverbände hätten generell Vorfahrt :dontknow:

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Segler ohne Motor (bzw nicht unter Motor fahrend) haben Vorfahrt

 

Schleppverbände (da mnövrierbehindert) haben auch Vorfahrt

 

Aber welche Vorfahrt Vorfahrt vor der nderen Vorfahrt hat, vermag ich derzeit nicht zu sagen ;-)

Hansen-Bengel
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Segler ohne Motor (bzw nicht unter Motor fahrend) haben Vorfahrt

 

Schleppverbände (da mnövrierbehindert) haben auch Vorfahrt

 

Aber welche Vorfahrt Vorfahrt vor der nderen Vorfahrt hat, vermag ich derzeit nicht zu sagen ;-)

 

Und im Endeffekt gilt wieder: der klügere gibt nach... :lol:

Posted
...

 

b. Der Ausdruck "Maschinenfahrzeug" bezeichnet ein Fahrzeug mit Maschinenantrieb.

 

c. Der Ausdruck "Segelfahrzeug" bezeichnet ein Fahrzeug unter Segel, dessen Maschinenantrieb, falls

 

vorhanden, nicht benutzt wird.

 

...

 

a. Ein Maschinenfahrzeug in Fahrt muss ausweichen

 

i. einem manövrierunfähigen Fahrzeug;

 

ii. einem manövrierbehinderten Fahrzeug;

 

iii. einem fischenden Fahrzeug;

 

iv. einem Segelfahrzeug.

 

...

 

g. Der Ausdruck "manövrierbehindertes Fahrzeug" bezeichnet ein Fahrzeug, das durch die Art seines

 

Einsatzes behindert ist, so zu manövrieren, wie es diese Regeln vorschreiben, und daher einem anderen

 

Fahrzeug nicht ausweichen kann.

 

Der Ausdruck "manövrierbehinderte Fahrzeuge" umfasst, ohne darauf beschränkt zu sein:

 

...

 

vi. ein Fahrzeug während eines Schleppvorgangs, bei dem das schleppende Fahrzeug und sein

 

Anhang erheblich behindert sind, vom Kurs abzuweichen.

 

...

 

 

Ein Schleppverband ist also nicht von vornherein manövrierbehindert und er hat in diesem Fall kein Sichtsignal gesetzt. Also ist er ein einfaches Maschinenfahrzeug.

 

Das ganze vorbehaltlich der Frage, ob sich die Fahrzeuge in einem Verkehrstrennungsgebiet oder einem engen Fahrwasser befanden (wonach es nicht aussieht) oder in einem der in der SeeSchStrO genannten Seegebiete, in denen aufgrund der Verhältnisse andere Regeln gelten.

 

Allerdings muss ich zugeben, in der letzten Zeit wenig auf dem Wasser unterwegs gewesen zu sein. Daher bin ich mir nicht 100%ig sicher.

 

Dass das eindeutig geregelt ist und die Kollisionsverhütung nicht allein darauf basiert, dass ein Klügerer nachgibt, da bin ich mir allerdings schon sicher. :wink:

Posted
Ein Schleppverband ist also nicht von vornherein manövrierbehindert und er hat in diesem Fall kein Sichtsignal gesetzt. Also ist er ein einfaches Maschinenfahrzeug.

 

 

 

Hey, das ist ja mal 'ne fundierte Antwort :that:

 

 

 

Eine Frage habe ich noch: Was bedeutet die Raute auf dem Pin in der Nähe der Pos-Lichter des geschleppten Rumpfes? "Manövrierbehindert" oderr ist das nur ein Radarreflektor (obwohl bei sooooviel Stahl :keineIdee: )?

Hansen-Bengel
Posted

Normalerweise muss so ein "rhombusförmiger Signalkörper" erst bei Schleppzügen ab 200m geführt werden. (hier nachzulesen.)

 

Entweder wurde er hier beim verkürzen der Schleppleine vergessen oder der Kaptän kennt die Signale nicht... :lol:

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Die Ems Pull ist 26,1m lang. Auf dem Bild bei meiner Auflösung 5,5cm, der ganze Verband 21cm macht (einfacher 3-Satz) 99,65m.

 

Dann kann der Kapitän nur der Meinung sein, dass er schlecht sichtbar oder teilweise getaucht ist - siehe g) iv) im Link von Han-Senbengel :lol:

  • 2 weeks later...
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Das Foto von der Seite finde ich toll! :that:

 

Das mit den Regeln ist natürlich auch interessant. :D

Guest hwagner
Posted

Was habe ich als Segler mal gelernt?

 

- Motor- und Segelboot: Das Motorboot hat grundsätzlich auszuweichen (auch Handelsschiff gegenüber Segelyacht), es sei denn der Segler ist Überholer.

 

- Segler und Maschinenfahrzeuge müssen Fischern, manövrierbehinderten oder –unfähigen Fahrzeugen ausweichen.

 

- Tiefgangbehinderte Fahrzeuge dürfen nicht behindert werden.

 

- Vorfahrt haben Schiffe auf Seeschifffahrtsstraßen.

 

Dafür müsste der Schlepper aber Signalkörper führen (z.B. Ball-Rhombus-Ball), die ich auf dem Foto nicht als solche erkennen kann, obwohl man schon relativ nah dran ist.

 

Falls jemand meint, man solle als Freizeitsegler grundsätzlich ausweichen, dem wünsche ich eine Begegnung mit einer Schnellfähre, die über 50 km/h fahren kann, während man versucht, mit seinen maximal 10 km/h auszuweichen. :dontknow:

Guest Harry
Posted

Ich habe im Augenblick nur die Seestraßenordnung von 1956 da. Unter den Vorfahrtsregeln geht es nicht nur darum ob Segel oder nicht, es geht auch um Verdrängung. Alles unter ein paar Tonnen muss ausweichen.

 

Ich weiß nur nicht, ob es sich geändert hat. Glaube aber nicht, denn sonst wäre ein Tanker einem Hobbysegler ausweichpflichtig.

 

Viele Grüße

 

Harry

Guest hwagner
Posted
Ich habe im Augenblick nur die Seestraßenordnung von 1956 da. Unter den Vorfahrtsregeln geht es nicht nur darum ob Segel oder nicht, es geht auch um Verdrängung. Alles unter ein paar Tonnen muss ausweichen.

 

Ich weiß nur nicht, ob es sich geändert hat. Glaube aber nicht, denn sonst wäre ein Tanker einem Hobbysegler ausweichpflichtig.

 

Genau so ist es auch! Maschine kann in der Regel besser ausweichen als Segel. Falls er es nicht kann, besteht die Möglichkeit, Signale als manövrierbehindert oder tiefgangbehindert zu setzen, oder eine Seeschifffahrtsstraße oder ein Verkehrstrennungsgebiet zu benutzen.

 

Ansonsten ist es strenger als im Straßenverkehr: Alle müssen so fahren, dass sie noch ausweichen können (Stichwort Manöver des letzten Augenblicks).

 

Quelle: Kollisionsverhütungsregeln (KVR) aus der "Seemannschaft" vom Delius Klasing Verlag.

Frankenmatrose
Posted

Dickschiffe müssen Segelyachten durchaus ausweichen und wenn man dem Ausbilder vom Sportbootführerschein glauben darf, tun die das auch ohne zu meckern :matrose:

Hansen-Bengel
Posted
Dickschiffe müssen Segelyachten durchaus ausweichen und wenn man dem Ausbilder vom Sportbootführerschein glauben darf, tun die das auch ohne zu meckern :matrose:

 

Da sollte man nur auf hoher See nicht drauf vertrauen, da dann oftmals kleine Boote gerne "übersehen" werden, speziell des Nachts, wenn der Dampfer mehr oder weniger auf Autopilot fährt. :matrose:

Frankenmatrose
Posted

Wenn man die KVR so interpretieren will, dann sagen sie ja auch: "Vertraue niemandem" :matrose:

Hansen-Bengel
Posted

Wobei wir dann ja fast wieder bei "der Klügere gibt nach" sind... :lol:

Admiral von Schneider
Posted

Kreislauf?

 

Kenn mich da net so aus, aber is ja des öfteren so. Vertraue Niemandem, und der Klügere gibt nach...

Frankenmatrose
Posted

...er darf aber erst dann nachgeben, wenn er muss :rofl: (Kurshaltepflicht bis zum Manöver des letzten Augenblicks)

 

Ob das Spaß macht sei aber mal dahingestellt...

Guest Design-HSB
Posted

Glück Auf zusammen,

 

bevor ihr weiter diskutiert schaut doch einfach in die derzeit gültigen KVR von 1972

 

Der Schleppverband ist nichts anderes wie ein Maschinenfahrzeug in Fahrt und die sind gegenüber Seglern ausweichpflichtig.

 

Erst wenn der Schlepper Tiefgangbehindert wäre würde sich die Situation ändern, nur dazu muss dieser Sachverhalt natürlich auch vorliegen. So ein nicht ausgebauter Rumpf schwimmt da eher wie ein Proppen oben und ist selten tiefgangbehindert. Auch befindet sich der Schleppverband in keiner besonderen Fahrstraße.

 

Ob die Segler besonders rücksichtsvoll waren ist eine andere Frage, nur wenn ihr mal so einen Regattapulk seht, gebe ich euch den guten Rat, beschließt einfach woanders hin zu fahren und seht zu das ihr denen nicht in die Quere kommt. Solche Regattasegler kennen da keine Gnade, die bleiben auf ihrem optimalen Kurs und tun so als hätten sie alle Sonderrechte der Welt.

Frankenmatrose
Posted

Diskutiert doch garkeiner, wir kennen die KVR sowieso ;)

 

Man kann halt auch mit Kollisionsverhütungsregeln Spaß haben xD

Guest hwagner
Posted

Der Klügere gibt nach ist auf See mit einem Segelboot aber nicht einfach zu realisieren. Wir haben mal die Zeit gestoppt, wie schnell eine konventionelle Fähre bei uns ist, wenn sie am Horizont auftaucht. 10 Minuten später war sie neben uns! Von den Katamaranfähren ganz zu schweigen. Also mit freiwillig aus dem Weg gehen ist nicht viel. :matrose:

 

Letztes Jahr mussten wir vor Athen das Verkehrstrennungsgebiet kreuzen. Also waren wir eine halbe Stunde lang ausweichpflichtig. Und das bei 10 km/h! Es war eine spannende halbe Stunde, aber zu Glück war nicht viel los. Von den Geschwindigkeitsunterschieden ist es ähnlich wie zu Fuß die Autobahn zu überqueren. :undweg:

Guest Hanjo
Posted

Mit Rechtsgefühl und Nachgeben wird man leider an Bord nicht viel. Man muß sich vor Augen führen, daß allle Begriffe wie Berufsschifffahrt etc.

 

praktisch nur im Binnenrecht Bedeutung haben. Im Seestraßenrecht und im Seeschiffahrtstraßenrecht, sind vordergründig erst einmal alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt.

 

Seeschiffahrtstraße: z.B. Die Elbe bis Hamburger Hafen. Wer im Fahrwasser fährt hat logischerweise Vorfahrt. Wer kreuzt (beispielsweise Segler) sind ausweichpflichtig. Und da gibt es keinen Unterschied zwischen Berufsschiffahrt und Hobbykapitän. Denn von See bis Hamburger Hafen ist die Elbe Seeschiffahrtstraße.

 

Auf hoher See: Wenn Du von rechts kommst mit Deinem Paddelboot, muß Dir die Queen Mary ausweichen. Du bist gesetzlich verpflichtet, Kurs und Geschwindigkeit bis zum Manöver des letzten Augenblicks beizubehalten. Bleibt nur zu hoffen, daß die Queen Dich gesehen hat. :bäh:

 

Und der gane Quatsch mit Luv und Lee betrifft dann natürlich auch nur das Verhältnis zwischen Segler und Segler.

 

Beste Grüße Hanjo

  • 5 months later...
Guest Driftwood
Posted

Der schleppverband ist Manövrierbehinertund hat Vorfahrt. Da im Arbeitseinsatz. nachzulesen im Buch Sportboot Führerschein See im Delius Klasing Verlag Seite 30.

 

gruß Ralf

Posted

Moin!

 

Der Schleppverband ist manövrierbehindert und hat Vorfahrt.

 

Das erkennst du woran? Am nicht gesetzten Signal "Ball - Rhombus - Ball"?

 

Gruß aus Kiel,

 

Ole aka Motti

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