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Eigenbau Multiswitch


Guest lus

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Da der Käufer nicht den Unterschied erkennen muß, wird davon ausgegangen, das der Hersteller der das Produkt auch verkauft, dies gewerblich macht.

 

Warum braucht dann ein privat zusammengebautes Modellboot, das auch privat verkauft wird kein CE Prüfzeichen?

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Naja, bei einem Baukastenmodell wäre der Hersteller der Baukastenhersteller, alle elektronischen Komponenten sind von deren Herstellern geprüft und zugelassen worden lassen.

 

Letztlich beschränkt sich die Frage also auf ein z.B. nach Plan gebautes Modell und dort auch nur auf das Modell selber. Wäre mal eine interessante Frage, ob ich den Erbauer verklagen kann, wenn ich mich an einer Positionslaterne verschlucke. :wink:

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Hi Lus,

 

das Interesse ist sicherlich vorhanden. Du hast hier ja schon einige Antworten bekommen. Ich gehe mal davon aus, daß das Modul auch auf anderen Sendern läuft. Damit hättest Du schon einen gewissen Markt, aber wenn dann wirklich regelmässig, oder öfters, Geld dabei von einer Person zu einer anderen Person wandert, dann wird das ganze bestimmt zu kompliziert um einfach mal so nebenbei ein paar Euros (bzw. Schweizer Währungseinheiten) zu verdienen. :(

 

Ich finde Deine Sorgen sehr berechtigt, das sich Jemand an Deinem geistigen Eigentum vergreift. Dieser Jemand könnte doch bestimmt auch einen programmierten Chip auslesen, oder? Wenn Du das Programm gleich frei verteilen würdest, dann hättest Du auf jeden Fall keine Probleme mit irgendwelchen Rechtsansprüchen....

 

Ich könnte mir gerade hier in unserem Forum jedoch gut vorstellen, das viele User einen kleinen anonymen Spendenbeitrag für eine gute Sache locker machen würden.... 8) Wenns funktioniert, natürlich.

 

 

 

Die Entscheidung liegt bei Dir, ich würde mich jedoch freuen, wenn Du eine Möglichkeit sehen würdest uns andere Hobbykapitäne an deinem Modul teilhaben zu lassen.

 

Eine andere Möglichkeit wäre sicher, sich an einen kleinen Hersteller von elektronischen Modellbaukomponenten zu wenden, und dort Verhandlungen aufzunehmen. Reich wirst Du dann bestimmt nicht davon, aber die Modellbauwelt währe endlich mal wieder etwas vielfältiger geworden.

 

Soweit meine ganz persönlichen Gedanken.

 

Ach, noch was.

 

Wenn Du da wirklich noch irgendwelche zusammengebastelten elektronischen Bauteile zu viel hast, dann könntest Du sie auch in meinem Briefkasten entsorgen :engel:

 

Über die Aufwandentschädigung können wir ja PN´nen :undweg:

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Ümminger Kapitän
CE Prüfzeichen?

 

Das ist wieder eine andere Baustelle, mein Einwand geht in Richtung Produkthaftungsgesetz.

 

Das Modell aus dem Baukasten ist ein Gebrauchtteil, auch wenn es Neu ist und noch nie Wasser gesehen hat. Der unberührte Baukasten ist ein Neuteil und dafür haftet der Hersteller.

 

Stellst du selbst Baukästen zusammen, giltst du als Hersteller.

 

Im Produkthaftungsgesetz gibt es verschiedene Haftungsadressaten, an die ein geschädigter Kunde sich wenden kann, an erster Stelle steht der Verkäufer.

 

Näheres zum ProdHaftG gibt es hier und hier.

 

Natürlich kannst du das Ding an Freunde und Bekannte abgeben, man sollte aber schon wissen an wen man es veräußert, damit man nicht hinterher am flennen ist, wie gemein die Gesetze doch sind.

 

Bekannte findest du aber nicht in einem Forum, mal von wenigen Ausnahmen abgesehen.

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Guest Seebär Harry

Ja ja, ich bin gerade wieder in der Lernphase. :rofl:

 

Den Text "Zentralamt für Zulassungen im Fernmeldewesen" hatte ich aus der Bedienungsanleitung abgeschrieben.

 

Danke für die Berichtigung.

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@ Ümminger Kapitän

 

Dein 1. Link auf Wikipedia liefert schon den Passus auf den ich hinarbeiten wollte:

 

Die Haftung des Herstellers greift dann nicht, wenn das Produkt gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 ProdHaftG nicht für den Verkauf oder eine Art des Vertriebs mit wirtschaftlichen Zweck hergestellt und nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit hergestellt oder vertrieben wurde.

 

Damit sollten Produkte die von Privatpersonen für den persönlichen Bedarf hergestellt wurden ohne irgendwelche Genehmigungen und Anleitungen verwendet, aber auch privat verkauft und vom Käufer verwendet werden dürfen. Die Produkthaftung gilt nicht!

 

Aber Schluß mit Wischiwaschiblabla:

 

Der Geltungsbereich des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG):

 

§ 2 Anwendungsbereich

 

(1) Die Vorschriften dieses Abschnittes finden Anwendung auf alle Produkte, die

 

1. zur privaten Nutzung durch den Verbraucher bestimmt sind oder die er nach allgemeiner Verkehrsanschauung dafür benutzt und

 

2. gewerbs- oder geschäftsmäßig in den Verkehr gebracht werden.

 

[...]

 

Hobbytätigkeiten und Privatverkäufe gelten meines Wissens nicht als Gewerbsmäßig.

 

Das Gesetz führt das sogar noch konkreter aus:

 

§ 3 Begriffe Hersteller, Inverkehrbringen, Händler

 

(1) Hersteller im Sinne dieses Gesetzes ist, wer gewerbs- oder geschäftsmäßig

 

1. ein Produkt herstellt oder

 

2. ein Produkt in den Verkehr bringt, soweit seine Tätigkeit die Sicherheitseigenschaften des Produkts beeinflußt.

 

Als Hersteller gilt auch jeder, der im Rahmen eines Gewerbes oder Geschäftsbetriebes seinen Namen, seine Marke oder ein anderes unterscheidungskräftiges Kennzeichen anbringt und sich dadurch als Hersteller ausgibt oder der das Produkt wiederaufarbeitet. Hat weder der Hersteller noch derjenige, der nach Satz 2 als Hersteller gilt, seinen Sitz innerhalb der Europäischen Gemeinschaft oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, so gilt als Hersteller der Vertreter des Herstellers oder, wenn kein Vertreter mit Sitz innerhalb der Europäischen Gemeinschaft oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum festgestellt werden kann, der Einführer des Produkts.

 

Lus ist im Sinne des Gesetzes kein Hersteller!!! Für ihn gilt das Gesetz nicht!

 

Und das CE Prüfzeichen ist keine andere Baustelle, es ist ein wesentliches Instrument des ProdSG und gesetzlich darin verankert. Gewerblich hergestellte Waren dürfen, sofern sie in den Anwendungsbereich einer oder mehrerer CE Normen mit Kennzeichnungspflicht fallen nicht ohne diese Kennzeichnung in den Verkehr gebracht werden. Klarerweise sind gerade Spielwaren und Elektronische Geräte kennzeichnungspflichtig. Spielwaren waren sogar die ersten Produkte die eine CE Kennzeichnung haben mußten (Es geht darin vor allem um verschluckbare Teile und eine Gebrauchsanweisung für die Erziehungsberechtigten; typischer Fall sind Überraschungseier).

 

Weiterhin ist auch ein gewerbsmäßig zusammengebauter Baukasten aus lauter CE geprüften Bauteilen trotzdem nocheinmal CE pflichtig: Begriff Hersteller im CE Richtlinienglossar. Ein gewerbsmäßig verkauftes Modell wäre also tatsächlich CE Pflichtig, explizit ausgenommen sind allerdings Antiquitäten.

 

Unbeschadet dessen werden natürlich trotzdem viele Produkte ohne CE Zeichen verkauft, einerseits deswegen, weil viele Produkte nicht CE Pflichtig sind, andererseits deswegen weil viele Hersteller und Händler darauf pfeifen. Z.B Gitarrenbauer, die einen anderen Humbucker in die E Gitarre einbauen (die wäre auch neuerlich CE pflichtig) - da kräht kein Hahn danach.

 

genius

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Ümminger Kapitän

Auch hier dann mal wieder die Frage zurückkommen, wo ist die Grenze zum Gewerbe?

 

Lus möchte ein Teil verkaufen, das geht vielleicht grad noch, ich würde mir aber dennoch Überlegen an wen ich verkaufe.

 

Wenn er aber mehrere davon verkaufen will, wird er zum gewerblichen Hersteller, ob Gewerbe angemeldet oder nicht. Wenn nicht gibt das auch noch mal Ärger.

 

Die Kennzeichnung mit dem CE Zeichen und das ProdHaftG sind in der Tat zwei paar Schuhe. Den Aufkleber kann jeder draufpappen wie er Lustig ist, es gibt Bereiche da steckt dort sogar eine Prüfung hinter, ansonsten jeder nach gutdünken.

 

Mit dem ProdHaftG wird jeder Hersteller bei Problemen konfrontiert, die Fußangel dabei ist die Beweislastumkehr.

 

Im Grunde kann es mir egal sein wer hier was machen möchte und dies unters Volk bringen, nur nicht über diese Plattform. Einmalige Verkäufe gehören in die Börse, gewerbliche Verkäufe haben hier nichts verloren, wenn ein Teil mehrfach hergestellt wird mit dem Ziel es zu veräußern gehen wir von einem gewerbsmäßigen Verkauf aus, die Gerichte sehen das genauso.

 

Das Risiko liegt bei demjenigen selbst, wer sich nicht an Richtlinien und Gesetze hält, wird früher oder später ein Problem bekommen.

 

Es ist ja mittlerweile allgemeine Annahme das diverse Gesetze nur für andere gelten, nie für einen selbst.

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Hallo

 

Also wie gesagt, ich habe nicht vor zum Elektronik-Hersteller zu werden... :lol:

 

Das mit dem einem Switch bringe ich schon noch hin, OK, und falls jemand Interesse hat, werde ich eine Baubeschreibung weitergeben, wie gesagt, Vorbehalt Programm. Das ist übrigens sehr wohl geschützt auf dem Chip, wenn die Lockbits gesetzt sind kann man ihn NICHT lesen, weiss nicht ob man das hacken kann, aber ich glaube die Hersteller haben schon Interesse daran gut darauf aufzupassen, sonst will keine Firma ihre Chips will.

 

Also die ursprüngliche Frage war eigentlich, ob es einen Marktplatz gibt, der diesem Forum angeschlossen ist, oder wo ihr eure Sachen verkauft, oder auch kauft, denn ich bin natürlich auch immer auf der Suche nach Material.

 

Aber bevor wir hier viel Lärm machen, schaut euch doch zuerst mal die Bilder an, damit wir wissen, wovon wir überhaupt reden... :lol:

 

Also, klickt hier unten:

 

http://www.rcforum.ch/forum_posts.asp?TID=5368&PN=1&TPN=1

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Ümminger Kapitän

Hallo Lus,

 

selbstverständlich kannst du das eine Teil in unserer Börse verkaufen, aber eben nur das eine Teil.

 

Und, auf eigene Gefahr.

 

Du kannst dich aber nun auch direkt an die Interessenten wenden, die sich hier gemeldet haben. Das hat den Vorteil das es nicht mehr öffentlich ist.

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...

 

Der grösste Aufwand ist das Programm, und da möchte ich trotz allem Goodwill nicht einfach so rauslassen, sonst schnappt sich der nächste, der ein Elektronikgeschäft hat, das Programm, und verkauft plötzlich zig Multiswitches, und meine Nächte von Rechnen und Überlegen und Vor-dem-Oszi-glotzen bringen mir zwar Freude, aber jemand anderes sahnt dick ab damit...

 

...

 

Das musst Du letztendlich selbst wissen, aber ich finde eine solche Einstellung irgendwie schade.

 

Wenn Du damit Business machen willst, dann tu das doch bitte nicht im kostenlosen Marktplatz eines kostenlosen Forums.

 

Schau Dich mal hier im Forum um, unser Selbstbau-Regler z. B. ist OpenSource.

 

In einem anderen Forum läuft ein Atmel-Einsteigerkurs, ebenfalls für lau.

 

Und die Software für die Decodierung eines Nautic-Moduls gibt es ebenfalls gratis, samt den Schaltplänen.

 

Wie Mr. Thorwald so schön sagte: "Software is like sex - it´s better when it´s free..." :wink:

 

Grüße

 

Torsten

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@ Thorsten: Also wenn ich Bilder vom Aufbau, Schaltplan und Stückliste einfach so zur Verfügung stelle, was doch einigen Aufwand bedeutet, dann finde ich es nicht übertrieben, wenn ich die Chips nicht auch noch gratis versende.

 

Immerhin muss ich die ja auch bestellen, und Porto kommt erst noch dazu.

 

Ich glaube nicht, dass die Sache sich für mich rechnet, ich will nur nicht, dass einer, der den Mut oder die Möglichkeiten hat so etwas in hoher Stückzahl zu produzieren, mit meinem Programm Kohle macht. Im Vergleich zu einem Fahrtregler ist es nämlich ungleich komplexer.

 

Einen Fahrtregler habe ich übrigens auch gebaut und programmiert, 8kHz PWM, vorwärts-stop-rückwärts, mit One-Touch-Setup, wo man einen Knopf drücken kann, und dann den Knüppel in die Endpositionen bringt, und der Regler die Einstellungen dann im nicht-flüchtigen Speicher ablegt, LED rot und grün dazu, einfach "wie echt" halt.

 

Das Programm können alle haben die wollen, da ist gar nichts Neues dran.

 

Alles andere ist freiwillig, wie gesagt, ich habe einen Switch übrig, das hätte ich vielleicht hier nicht erwähnen sollen, OK, sorry, da hast Du recht. Aber auf diesem Punkt wird zu stark herumgeritten, das eigentliche Thema sollte der Aufbau selber sein, und jeder der davon profitieren möchte ist herzlich eingeladen, und wer nicht will muss auch nicht, ganz klar ist die sicherste und sauberste Lösung ein Original-Modul, aber sicher auch die langweiligste und teuerste.

 

Übrigens, für alle die trotz allem noch lesen möchten was ich schreibe: Ich habe natürlich noch andere Projekte am laufen, z.B. ein Stabilisator, da wertet ein Microcomputer Signale aus einem Gyrosensor aus einem alten Navigationssystem aus, und wirkt dann auf Stabilisierungsflossen. :lol:

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Auch hier dann mal wieder die Frage zurückkommen, wo ist die Grenze zum Gewerbe?

 

[...]

 

Wenn er aber mehrere davon verkaufen will, wird er zum gewerblichen Hersteller, ob Gewerbe angemeldet oder nicht. Wenn nicht gibt das auch noch mal Ärger.

 

Im Artikel "Gewerblich" im Wikipedia steht unter anderem folgendes was erfüllt sein muß um als Gewerblich zu gelten Jeder der Punkte muß erfüllt sein!

 

*Nachhaltigkeit: die Tätigkeit wird nicht nur gelegentlich ausgeübt;

 

*Gewinnerzielungsabsicht: die Tätigkeit muss auf der Erzielung eines angemessenen Gewinns ausgerichtet sein, d.h. vor allem, ein Gewinn darf nicht von vornherein mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sein;

 

*Teilnahme am allgemeinen Wirtschaftlichen Verkehr: die Waren und Dienstleistungen müssen auf dem Markt angeboten werden, Leistungen werden nicht nur zwischen Privatleuten ausgetauscht;

 

Nur wenn alle Tatbestandsmerkmale erfüllt sind, hat der Gewerbetreibende die Rechte und Pflichten, die das Gesetz an die Gewerbebetriebseigenschaft knüpft.

 

 

Den Aufkleber kann jeder draufpappen wie er Lustig ist, es gibt Bereiche da steckt dort sogar eine Prüfung hinter, ansonsten jeder nach gutdünken.

 

Unter den CE Richtlinien steht sinngemäß folgendes zu lesen:

 

Was passiert mir, wenn ich einfach das CE-Kennzeichen draufpappe, ohne die entsprechenden Maßnahmen (z.B. Gefahrenanalyse, Bedienungsanleitung,...) ausgeführt zu haben?

 

Das wäre eine Ordnungswidrigkeit die mit einem Bußgeld bestraft werden kann (Das steht auch im § 14 des ProdSG). Die weiteren Folgen sind dann von den tatsächlichen Sicherheitsmängeln Störungen und Gefährdungen abhängig. Jedenfalls ist das Nachbessern erforderlich, außerdem kann bei wesentlichen Sicherheitsmängeln der weitere Verkauf des Produktes gestoppt werden.

 

Einmalige Verkäufe gehören in die Börse, gewerbliche Verkäufe haben hier nichts verloren, wenn ein Teil mehrfach hergestellt wird mit dem Ziel es zu veräußern gehen wir von einem gewerbsmäßigen Verkauf aus [...]

 

Das ist eine eindeutige und unwiderlegbare Aussage.

 

genius

 

Geposted nach 8 Stunden 19 Minuten 38 Sekunden:

 

Ich habe gerade festgestellt, daß der Begriff des Herstellers im Produkthaftungsgesetz anders definiert ist als im Produktsicherheitsgesetz:

 

Hier gilt lus tatsächlich als Hersteller, aber auch hier haftet er meiner Meinung nach nicht für sein, im Zuge seiner nicht dem Lebensunterhalt dienenden und nicht auf Gewinnerzielungsabsicht gerichteten Tätigkeit (Hobby) entstandenes Produkt:

 

 

§ 1 Haftung

 

[...]

 

(2) Die Ersatzpflicht des Herstellers ist ausgeschlossen, wenn

 

[...]

 

3.

 

er das Produkt weder für den Verkauf oder eine andere Form des Vertriebs mit wirtschaftlichem Zweck hergestellt noch im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit hergestellt oder vertrieben hat,

 

[...]

 

 

genius

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Huhu

 

8) Ganz cool, also danke für alle Infos...! Aber wie gesagt, ein Geschäft brauche ich noch nicht... :lol: Ging mir eher drum, dass ich nir gedacht habe, OK, vielleicht möchte jemand von den Resten meiner Bastelarbeit profitieren, und ich wollte nur wissen, ob ich mich damit ins Unglück stürze...

 

:lol:

 

Unterdessen habe ich übrigens ein Bild vom externen Modul (hatte ich einfach mit doppelseitigem Klebband auf den Sender geklebt) gepostet:

 

http://www.rcforum.ch/forum_posts.asp?TID=5368&PN=1&TPN=1

 

Das coole am den Decodern ist, dass sie von der Hardware her nicht so kompliziert sind, und darum kann ich jetzt in jedem Modell Decoder haben, und muss nicht mehr so viel hin- und herbasteln, und noch besser, ich kann die Decoder sogar so programmieren, dass sie Futabisch oder Graupnerisch verstehen, falls es mal nötig wäre! :D

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  • 2 weeks later...

Hallo Foren-Gemeinde,

 

ich habe meinen Decoder-Baustein im Netz veröffentlicht, hier ist der LINK

 

Natürlich komplett mit Foto, Schaltplan, Bascom-Programm und das alles selbstverständlich für Lau! :p

 

Die Hardwarekosten liegen bei etwa 6 Euro, und das Teil kann mehr als der originale Graupner-Decoder.

 

Und wer noch eine Möglichkeit sucht, mit dem 16k-Schaltmodul Servos anzusteuern, dem kann auch geholfen werden...

 

Viele Grüße

 

Torsten

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  • 3 months later...
Guest Andy

Hallo Gemeinde,

 

habe aus dem Internet eine 8 Kanal Variante mit PIC16F627.

 

Funktioniert super. Mit wahlweisem Memory der Ausgänge.

 

Jetzt mein Problem. ich würde dieses Programm gerne auf 16 oder zumindest 14 Kanäle erweitern, kriege es aber einfach nicht hin.

 

 

 

Kann mir einer von euch im Programmieren helfen ??

 

Löten, schrauben ist mein Ding.....aber diese PIC Sprache......

 

Gruß Andy

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