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Verdunkelung/Lichterführung im 2. Weltkrieg


Guest solprogress

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Guest solprogress

Ich frage mich inwieweit die zivile Schiffahrt im 2. Weltkrieg von der Verdunkelung betroffen war, z. B. in Hamburg auf der Elbe oder in London auf der Themse. Gab es da spezielle Lampen bzw. Vorschriften? Ich denke jetzt an Schlepper, Barkassen und ähnliches.

 

Und wie war das für Leuchttürme?

 

Ganz ohne Licht stelle ich mir das als sehr schwierig vor, in Glasgow, Hamburg oder London war in den Häfen auch nachts sehr viel Betrieb.

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Guest Loeffel

Also ich weiß, daß Schiffe die Kriegsschiffe mit eingeschränkter bis gar keiner Beleuchtung fuhren.

 

Bei den von Dir genannten Gebieten würde ich mal behaupten, daß die zivile Schiffahrt nachts keinerlei Beleuchtung habe durfte und auch nur tagsüber ein- oder ausschiffen durfte. Allerdings glaube ich, daß gerade zur späteren Kriegszeit kein ziviler Schiffsverkehr mehr anzutreffen war.

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Guest solprogress

Da bin ich mir nicht ganz sicher, so mussten z. b. die Hebridischen Inseln den ganzen Krieg hindurch nach wie vor per Schiff beliefert werden, dies übernahm weiterhin ein Teil der 66 ft und 88 ft West Highland Coaster.

 

Zu Deutschland kann ich nichts sagen und ich denke das Du hier mit deiner Meinung Recht hast.

 

Bei Autos in Deutschland war es ab Kriegsbeginn vorgeschrieben, die Lampen so zu verdecken das Licht nur nach vorne viel, nicht aber nach oben. Von Schiffen ist mir das nicht bekannt.

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Guest Teddy
Bei Autos in Deutschland war es ab Kriegsbeginn vorgeschrieben, die Lampen so zu verdecken das Licht nur nach vorne viel, nicht aber nach oben. Von Schiffen ist mir das nicht bekannt.

 

Und selbst dann kann man sie aus der Luft sehen! Das Licht wird reflektiert und schluss ist mit Lustig. ;-) Auf Kriegsschiffen wird im Innern nur Rotlich verwendet und auf der Brücke (sowie allen anderern Bereichen, aus dem Licht nach aussen dringen kann) ist gar kein Licht. Instrumente habe eine geringe Eigenbeleucht, so das die Bedienung immer noch möglich ist.

 

Ich weiß das Zivieleschiffe im Verband mit Begleitschiffe, auch die Beleuchtung ausmachen mussten, um den Verband nicht zugefährden. Ob man das aber auch auf andere Schiffe übertragen kann, weiß ich nicht. Allerdings gibt es so einige Berichte, in denen von Leichtsinn der Zivielenschifffahrt die rede ist.

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Soviel ich weis hielt man sich an die allgemeinen Verdunkelungsregeln:

 

Bei Luftalarm alle Lichter aus, ruhig sein und abwarten und Tee trinken wenn kein Bunker in Reichweite............................

 

In den Häfen (Positionslampen) war die Verdunkelung ja auch nur bei einem Luftangriff von Belang.

 

Wenn kein Angreifer in der Luft war dann war auch normale Beleuchtung angesagt. Wen hätte es da gestört?

 

Dies galt auch für Schiffe. Bei einem Luftangriff wurden bei den Schiffen genauso die Lichter gelöscht wie bei den Häusern an Land. Für die Dauer eines Luftangriffs war eine Bewegung der Schiffe zu stoppen. (Abhauen war ja eh nicht möglich.......... :wink: .................)

 

Schiffe im Geleitzug fuhren allgemein "verdunkelt" um U-Booten keine Zielmarkierung zu liefern. Da verlies man sich auf die "natürliche Himmelsbeleuchtung" (Mond) um die Position zu den unmittelbaren Nachbarn zu halten. Gute Ausgucke waren Gold wert........

 

Kriegsschiffe im Gefecht hatten alle Bullaugen mit Panzerblenden verschlossen, offene Bereiche (Brücke, Gefechtsstände,...) hatten nur rote Notbeleuchtung die gerade mal ausreichte um die Instrumente zu lesen. Später (nach Ausreifung des Radars) war selbst das von Nebensächlichkeit, weil nicht mehr nötig. Da wurde die berühmte "Rotlichtbeleuchtung" nur noch verwendet um bei Nacht die eigenen Leute auf Deck nicht so zu blenden und nicht um sich zu verstecken.

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Guest baron68

Moin,Moin !

 

Also mit der Verdunklung gebe ich recht jedoch mit dem Anhalten gab es Strickte Regeln die Schiffe sollten so halten das im Fall der Fälle die Fahrrinnen und Kanäle nicht versperrt werden (kurz an die nächst gelegene Anlege Möglichkeit ran) bis der Luftangriff vorbei ist. das sind allgemeine Hafen anordnung gewessen. Die Verdunkelung galt Nachts ab ca. 1941 auch für Schiffe und Barkassen, es war unter Strafe verbotten, alle nicht der Schiffsicherheit(POSITIONSLICHTER) befindlichen Lichtquellen, unverdunkelt zuführen.

 

Bei Schiffen und Barkassen löste man das Problem mit Vorhängen oft Schwarz, Grund für die Anweisung ware ein in Dänemark 1941 abgeschossener Luft-Aufklärer der Tomys der Nachtbilder vom Schiffverkär gemacht hatte, die Bilder sollen Lübecks und Wismars Häfen und ein paar Frachter gezeigt haben.

 

Änliche Anweiungen gab es bei den Tomys auch, aber schon kurz nach dem Kriegseintritt.

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