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Hallo Kaleu,
das ist keine Frage des Maßstabs sonder ob unter Segel oder Motor und auf welchem Gewässer. Mehr zu allen Sportbootführerscheinen z.B. hier: http://www.sportbootschulen.de/segel...bf_binnen.html Es gibt Gewässer die sind Führerscheinfrei bzw. reicht ein sogenannter Charterschein. Die Grenze ist im Allgemeinen bei angetriebenen Fahrzeugen 5 PS und kleiner 15 Meter. Bei Segelbooten immer dann, wenn Du selbst drin oder drauf, sitzt oder stehst auf jeden Fall. Das alles gilt natürlich nur für öffentliche Gewässer auf denen sich auch andere bewegen. Besondere Regel gelten dann noch für Rhein, Mosel, den Bodensee und Berliner Gewässer.
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Helmut Schmidt Barsinghausen |
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Hallo Kaleu08,
es dürfte weniger die Frage des Maßstabs eine Rolle spielen (nur indirekt), sondern vielmehr die Gesamtgröße. In den meisten Fällen wird eine allgemeine Erlaubnis zum Betreiben von Modellschiffen in den entsprechenden Naturschutzverordnungen der Länder geregelt. Da wird dann unterschieden zwischen Segelbooten und Motorbooten mit Elektroantrieb, bzw. Verbrennungsmotor. Letztere sind auf stehenden Binnengewässern in der Regel verboten. Ansonsten ist der Betrieb erlaubt, soweit es dem Naturschutz nicht zuwider läuft (also zum Beispiel in Vogelbrutgebieten). Soweit mir bekannt, gibt es aber keine grundlegenden Größendefinitionen in diesen Verordnungen, die eine Abgrenzung ermöglichen, was Modell ist und was nicht. Kritisch wird es wahrscheinlich erst, wenn du mit dem Modell Personen befördern kannst und willst. Viel Spaß bei deinen Großprojekten! Christian |
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na ja , ich will mich ja nicht gerade reinsetzen, mein gedanke ist es ein schöner starker elektromotor , so wie es die meisten elektroschiffe haben, das ist ab 1:50 eh schon von nöten & das ganze halt über die fernsteuerung steuern.
den da kann man dann so richtig reinklotzen, mit den sonder funktionen.
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mfg. Kaleu08 Immer eine Handbreit Wasser unter dem Kiel |
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Zuächst mal liegt Tirol doch in Österreich, oder irre mich mich?
Gilt dort die deutsche Binnenschifffahrtstraßenordnung? Grundsätzlich gelten diese Verordnungen aber auch für Fahrzeuge. Ich würde zunächst mal davon ausgehen, dass ein Modell kein Fahrzeug ist, so lange es nicht manntragend ist. Meines Wissens sind das rechtlich Spielzeuge und für die ist erstmal nix vorgeschrieben. Interessant wäre für Verantwortungsbewusste vielleicht auch die Frage, was die Haftpflichtversicherung zu solch einem Getüm sagt. |
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ja tirol liegt in Austria
wir haben auch beamte, aber jetzt weis ich wenigstens wo ich den hebel ansetzen muss um mich dazu auch schlau zu machen. es geht ganz genau um deinen 2 absatz. haftpflichtversicherung gibt es für den modelsport bei uns, ist gar nicht so teuer, 100 euro im jahr. mit personenschaden usw... der gedanke hat sich bei mir gesetzt wo ich eine docu gesehen habe wo sich einer in DE die titanic gebaut hat womit er auf den see herumgondelt. die hate eine länge von 3,5 meter. gut die bismarck würde eine länge von 5,10 meter haben & breite von 72 cm. es ist eh ein schneidiges schiff , halt nur lang Geposted nach 1 Minute 10 Sekunden: ja tirol liegt in Austria wir haben auch beamte, aber jetzt weis ich wenigstens wo ich den hebel ansetzen muss um mich dazu auch schlau zu machen. es geht ganz genau um deinen 2 absatz. haftpflichtversicherung gibt es für den modelsport bei uns, ist gar nicht so teuer, 100 euro im jahr. mit personenschaden usw... der gedanke hat sich bei mir gesetzt wo ich eine docu gesehen habe wo sich einer in DE die titanic gebaut hat womit er auf den see herumgondelt. die hate eine länge von 3,5 meter. gut die bismarck würde eine länge von 5,10 meter haben & breite von 72 cm. es ist eh ein schneidiges schiff , halt nur lang gruß in das venedig des nordens, ist eine schöne stadt werde wieder rauf fahren
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mfg. Kaleu08 Immer eine Handbreit Wasser unter dem Kiel |
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Eine Haftpflichtversicherung schreibt in den neusten Bedingungen.
Zitat: Versichert ist jedoch die Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von (4) ferngelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen mit einer erzielbaren Höchstgeschwindigkeit von weniger als 15 km/h. Bei der Größe die Du anstrebst, würde ich mich erkundigen ob das Schiff noch dort hineinpasst. Eventuell ist eine eigene Bootshaftpflicht sinnvoller. Matthias |
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das thema hat sich ja ganz gut entwickelt.
aber bitte bedenkt ich will mir das erst in 2 jahren antun. wenn ich bis dahin nicht von meiner frau erschlagen worden bin aber ich werde meine versicherer mal darauf ansprechen was sie so zu bitten haben inkl. kosten
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mfg. Kaleu08 Immer eine Handbreit Wasser unter dem Kiel |
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Vor ein paar Wochen, habe ich mir auch schon zu dem gleichen Thema Gedanken gemacht, jedoch mit einem anderen Hitergrund!
Im Allgemein, darf man nur Boote bis 5 PS Führerescheinfrei fahren! Aber wenn ich mir die Powerboote ansehe, haben die doch teilweise viel mehr! Sie sind auch schon sooo groß das ich mich frage ob das noch Modelle sind! Entscheident ist, ob jemand im Boot hinter dem Steuer sitzt! Ich dachte mir ... Genauso gut, Könnte ich doch ein ausrangiertes Formel 500 Rennboot, mit meinem altem FZR 600 Motor und 92 PS ausrüsten! Die Kiste auf 120 PS hochfrisieren und eine Fernsteuerung einbauen! So einfach kommt man zu einem echten Powerboot, mit Über 100PS, das locker über 200 Km/h schafft! Ganz legal - oder ? Wie ist es, wenn ich dann dahinter Wasserski fahre ?
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MfG Jürgen Das kannste dir aus Draht nich nachbiegen |
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Zitat:
und welche gelten da, Du brauchst die jetzt hier nicht auflisten, ein Quellennachweis genügt mir. @alle Im Übrigen möchte ich auch sagen, das es sich bei Ferngesteuerten Schiffen die nicht Mann/ Frautragend sind, im rechtlichen Sinne um Spielzeuge handelt. Der Verantwortungvolle umgang sollte Natürlich nicht vergessen werden. |
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Zitat:
z.B. Und wenn Sie auf Berliner Gewässern Surfen wollen, ist der Sportbootführerschein-Binnen für Segelsurfbretter erforderlich. Steht z.B. unter dem von mir angegebene Link. Hallo Kaleu, ich habe erst jetzt bemerkt das Du ja aus Tirol kommst, ich selbst habe ja deutsche Scheine und als ich in Österreich mal ein Boot gefahren bin, hat sicher der Eigentümer diese sogar von mir zeigen lassen. Leider kenne ich die Ordnung der Behörden bei Euch aber nicht genau. In Deutschland ist die Grenze einfach 5 PS egal aus welcher Antriebsmaschine und wie vielen die PS kommen. Bin mal gespannt wann das auf KW umgestellt wird. :wink:
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Helmut Schmidt Barsinghausen |
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